Sollten Sie
unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
- Notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen des
gegnerischen Fahrzeuges
- Name, Anschrift und Versicherung des
Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name
und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen
Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei
Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
- Fotografieren Sie
- nach
Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung
nach dem
Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren,
Flüssigkeitsaustritte etc.
- fertigen Sie möglichst ein
Skizze vom Unfallhergang an.
- Bestehen Sie darauf
- dass
ein qualifizierter, unabhängiger
Kfz-Sachverständiger
beauftragt wird,
um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten
für den
Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtsprechung zum
Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend
gemacht
werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden
handelt.
- Bestehen
Sie auf der Einschaltung eines
Sachverständigen Ihrer Wahl.
Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im
Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen
abzulehnen.
Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach
ständiger
Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für
den Laien
erkennbar ein Bagatellschaden.
- Lassen Sie sich nicht auf
Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
- Denken Sie an die Ihnen
häufig zustehende Wertminderung, die der
Kfz-Sachverständige ermittelt.
- Beauftragen Sie
- möglichst
frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der
Vertretung Ihrer
Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem
Versicherer.
- Beachten Sie bitte
- Die
Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind
Garanten
für korrekte Gutachten.
- Wählen Sie unbedingt einen
qualifizierten,
unabhängigen Sachverständigen.
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